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Rückwärtsversicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht. Geht das?

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In der Versicherungsbranche gibt es einen eingängigen Spruch: “Ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.” Stimmt das immer?

Oder gibt es doch Möglichkeiten auch rückwirkend den Versicherungsschutz für eine Kanzlei oder ein Mandat zu erhöhen?

Seit ca. zwei Jahren besteht die Möglichkeit über die neue Rechtsform der PartGmbB die Haftung für Berufsträger zu reduzieren. Diese Möglichkeit haben bereits viele Kanzleien in Anspruch genommen. Da für die neue Rechtsform ohnehin eine neue Versicherung benötigt wird und vieles auf dem Prüfstand steht, machen sich die meisten Kanzleien auch Gedanken über die Höhe ihrer Absicherungssumme. In vielen Fällen wird die Deckungssumme erhöht, oftmals sogar vervielfacht.

Das Problem ist, dass diese Erhöhungen jedoch erst ab einem bestimmten Stichtag und nur für die Zukunft gelten.

Haftungsrisiko

Das Haftungsrisiko der vergangenen Jahre wird in die neue Bewertung für die Zukunft meist nicht einbezogen. Das Haftungsrisiko ändert sich aber nicht durch die Organisationsform und in der Regel auch nicht zu bestimmten Stichtagen. Meistens steigen jedoch über die Zeit die Qualität und die Quantität der Mandate an, was oftmals zur Erhöhung des Haftungspotentials führt. Durch Änderungen in der Rechtsprechung können sich ebenfalls neue Haftungsrisiken – auch für vergangene Jahre – ergeben.

Risikoneubewertung

Im Rahmen einer Risikoneubewertung (oder jährlichen Risikoallokation) des Kanzleiportfolios ist es deshalb sinnvoll, nicht nur eine ex ante, sondern auch eine ex post Betrachtung vorzunehmen. Sollte sich durch die Risikoneubewertung ergeben, dass Versicherungssummen erhöht werden müssen, ist es unbedingt notwendig zu prüfen, ab wann und in welchem Umfang die Anpassung der Versicherungssumme erfolgen soll. Gegebenenfalls sollte auch eine Versicherungssummenerhöhung für vergangene Jahre vorgenommen werden.

Rückwärtsversicherung

Illustration Feuerwehrmann im EinsatzUnter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit rückwirkenden Versicherungsschutz für einzelne Mandate, Mandanten oder sogar für die gesamte Kanzlei zu kaufen. Wenn man sich für eine Rückwärtsversicherung (mandatsbezogenen,  mandantenbezogen oder kanzleibezogen) entscheidet, ist es eine Grundvoraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Beantragung keine schriftlichen oder mündlichen Ansprüche von Dritten vorliegen. Außerdem darf dem Versicherungsnehmer kein Berufsversehens bekannt sein.

Der Versicherungsschutz kann je nach Gesellschaft bis zu zehn Jahre rückwirkend gekauft werden. Die Höhe der Prämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • Wie hoch ist die gewünschte Versicherungssumme?
  • Wie weit zurück soll versichert werden (1-10 Jahre)?
  • Was soll versichert werden (Kanzlei oder Einzelmandat)?
  • Wie viele Schäden und Schadensmeldungen gab es in den letzten 5 Jahren?

Über eine Einmalzahlung kann somit das Risiko von Schadensersatzforderungen aus der Vergangenheit ausgelagert werden.

Fazit

Ein brennendes Haus kann nicht versichert werden, es besteht jedoch die Möglichkeit den Versicherungssschutz rückwirkend zu erweitern.

Zu einer richtigen Einschätzung des Risikoportfolios einer Kanzlei gehört es, nicht nur die Zukunft, sondern auch die Vergangenheit im Blick zu haben. Wichtig ist es deshalb, nicht nur die  Tätigkeiten der Berufsträger unter den daraus resultierenden Haftungspotenzialen, mit entsprechenden Deckungssummen für die Zukunft zu hinterlegen, sondern auch für Tätigkeiten in der Vergangenheit entsprechende Deckung zu installieren.

 

 

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